Kosten & Kostenerstattung

Im Rahmen der Zulassung zur Heilpraktikerin rechne ich Osteopathiebehandlungen bei Privaten Krankenkassen, der Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker ab.

 

Gesetzlich versicherte Patienten können bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob sie die Kosten anteilig übernehmen. Eine Liste der Krankenkassen finden Sie auch unter www.osteokompass.de

 

In jedem Fall bekommen Sie von uns eine Rechnung, die Sie uns auch begleichen. Diese können Sie dann bei Ihrer entsprechenden Versicherung einreichen. Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Empfehlung/Rezept vom Arzt bei der Krankenkasse mit vorlegen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer jeweiligen Versicherung

 

Die meisten übrigen Behandlungen können ebenfalls nach der GebüH abgerechnet werden. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

 

Quelle: pixabay.com
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Preisliste September 2023
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